Rechtsprechung
LG Potsdam, 14.03.2014 - 1 S 48/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Duldungspflicht bezüglich Abwasserleitung des Nachbarn auf eigenem Grundstück
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Abwasserdurchleitung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentümer muss Ableitung von Abwasser vom Nachbargrundstück nicht dulden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 21.11.2012 - 20 C 327/12
- LG Potsdam, 14.03.2014 - 1 S 48/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere …
Auszug aus LG Potsdam, 14.03.2014 - 1 S 48/12
Eine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehende Pflicht zur Rücksichtnahme zwischen Nachbarn ist nur anzunehmen, wenn ein solcher billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint (BGH NJW 2003, 1392).Schließlich ist bei der gebotenen Interessenabwägung zu berücksichtigen, dass vorliegend das Rohr nicht, wie es in dem der Entscheidung BGH NJW 2003, 1392, zugrundeliegenden Sachverhalt der Fall war, über einen nur eingeschränkt nutzbaren Grundstücksteil verläuft (dort in Form einer Abstandsfläche), sondern mitten durch die nicht bebauten Grundstücksflächen an zwei Seiten des Hauses vorbeiführt.